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LeistungenEinzelbetreuung
§ 35 SGB VIII

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Individuelle Begleitung für Jugendliche mit besonders hohem Betreuungsbedarf – strukturiert, zielorientiert und in enger Abstimmung mit dem Jugendamt und den pädagogischen Fachkräften.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage§ 35 SGB VIII
ZielgruppeJugendliche mit hohem Betreuungsbedarf
BetreuungsformIntensive 1:1-Begleitung
AbstimmungJugendamt + Einrichtung + Familie
DokumentationLückenlos, jugendamtsgerecht
Hintergrund

Was ist intensive Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII?

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gemäß § 35 SGB VIII ist eine der anspruchsvollsten Hilfeformen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Sie richtet sich an junge Menschen, die aufgrund ihrer Lebensgeschichte, ihrer Verhaltensweisen oder ihrer aktuellen Situation einer besonders intensiven, individuellen Unterstützung bedürfen.

Diese Hilfeform wird eingesetzt, wenn andere Hilfeformen (z.B. Wohngruppe, betreutes Wohnen) nicht mehr ausreichen oder wenn ein Jugendlicher aus mehreren Einrichtungen entlassen wurde. Ziel ist die soziale Integration und die Entwicklung von Handlungskompetenzen für ein selbstbestimmtes Leben.

Zielgruppe

Für welche Jugendlichen ist diese Maßnahme geeignet?

Jugendliche mit hohem Aggressions- oder Gewaltpotenzial
Junge Menschen, die aus mehreren Einrichtungen entlassen wurden
Jugendliche in akuten Krisensituationen mit Gefährdungspotenzial
Fälle, in denen Gruppenbetreuung nicht mehr möglich ist
Jugendliche mit komplexen Traumafolgestörungen
Junge Menschen, die als 'Systemsprenger' bezeichnet werden
Ablauf

Wie eine Einzelmaßnahme aufgebaut ist

Schritt 01

Anfrage & Erstgespräch

Sie kontaktieren uns mit einer Anfrage. Im Erstgespräch besprechen wir den Fall, die Vorgeschichte und die Ziele der Maßnahme – gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt.

Schritt 02

Hilfeplanung & Abstimmung

Wir nehmen an der Hilfeplanung teil und klären gemeinsam mit Jugendamt, Einrichtung und Familie die Zuständigkeiten, den Umfang und die Dokumentationsanforderungen.

Schritt 03

Beziehungsaufbau & Begleitung

Unser Betreuer baut eine verlässliche Beziehung zum Jugendlichen auf. Die Begleitung ist intensiv, strukturiert und auf konkrete Ziele ausgerichtet.

Schritt 04

Regelmäßige Reflexion

In regelmäßigen Abständen reflektieren wir gemeinsam mit dem Jugendamt und der Einrichtung den Verlauf der Maßnahme und passen die Ziele bei Bedarf an.

Schritt 05

Übergabe & Nachsorge

Am Ende der Maßnahme begleiten wir den Übergang in die nächste Hilfeform und stellen sicher, dass alle relevanten Informationen weitergegeben werden.

Grenzen der Leistung

Wir sind transparent über das, was wir leisten können und was nicht. Die Fallführung verbleibt jederzeit beim zuständigen Jugendamt.

Unser Leistungsbereich

  • Intensive 1:1-Begleitung
  • Deeskalation in Krisensituationen
  • Strukturgebende Betreuung
  • Dokumentation & Berichtswesen
  • Teilnahme an Hilfeplangesprächen

Außerhalb unseres Bereichs

  • Pädagogische Fallführung
  • Medizinische/psychiatrische Versorgung
  • Eigenständige Entscheidungen
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Ersatz für Fachkräfte

Haben Sie einen passenden Fall?

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