Individuelle Begleitung von Jugendlichen mit besonders hohem Betreuungsbedarf – in enger Abstimmung mit Jugendamt und pädagogischen Fachkräften. Zielorientiert, rechtssicher und immer im Sinne des jungen Menschen.
Kein klassischer Sicherheitsdienst. Ein spezialisierter Fachpartner für die Jugendhilfe.
Praxisorientierte Arbeit in Einrichtungen – Erfahrung aus realen Einsatzsituationen bundesweit.
Die intensive Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII ist eine besondere Form der Jugendhilfe für Jugendliche, deren Betreuungsbedarf durch reguläre Gruppenbetreuung nicht mehr gedeckt werden kann.
Sie richtet sich an junge Menschen, die aufgrund ihrer individuellen Problemlagen eine intensive, kontinuierliche Einzelbegleitung benötigen – und die in anderen Betreuungsformen bisher gescheitert sind.
Wichtig zu wissen:
Die Fallführung und pädagogische Verantwortung verbleiben jederzeit beim zuständigen Jugendamt. Safe Xpert arbeitet als spezialisierter Leistungserbringer im Rahmen des Hilfeplans nach § 36 SGB VIII.
Gemeinsam mit Jugendamt, Einrichtung und Jugendlichem wird ein individueller Hilfeplan mit klaren Zielen erstellt.
Wir setzen speziell qualifizierte Fachkräfte ein, die zur Persönlichkeit und den Bedürfnissen des Jugendlichen passen.
Die Betreuungsperson begleitet den Jugendlichen im Alltag – bei Behördengängen, in der Schule und in Krisensituationen.
In regelmäßigen Abständen werden Fortschritte besprochen und der Hilfeplan gemeinsam angepasst.
Ergänzend zu unseren operativen Einsätzen bieten wir digitale Pflichtfortbildungen für Fachkräfte der Jugendhilfe an – inklusive Modul zur intensiven Einzelbetreuung. 11 Lernmodule, digitale Zertifikate, audit-ready.
Professionelle Deeskalation bei akuten Konfliktsituationen in Einrichtungen.
Mehr erfahrenStrukturierte Krisenintervention bei akuten Notfallsituationen.
Mehr erfahrenEntwicklung und Implementierung von Schutzkonzepten zur Gewaltprävention.
Mehr erfahrenWir beraten Sie unverbindlich und entwickeln gemeinsam ein passendes Konzept für die intensive Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII.
Unverbindlich · Kostenlos · Innerhalb von 2 Stunden Rückmeldung