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FachartikelRecht & Praxis
Recht & Praxis 20. März 2026 9 Min. Lesezeit

Rechtliche Grundlagen für Sicherheit in der Jugendhilfe

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für den Einsatz von Sicherheitspersonal in Jugendeinrichtungen? Ein Überblick über § 34a GewO, Datenschutz und Haftungsfragen.

§ 34a GewO – Die Grundlage für Sicherheitsdienstleistungen

Wer gewerbsmäßig Sicherheitsdienstleistungen erbringt, benötigt eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO). Diese Regelung gilt auch für Unternehmen, die in Jugendeinrichtungen tätig sind. Safe Xpert erfüllt alle Anforderungen nach § 34a GewO.

Was darf Sicherheitspersonal in Jugendeinrichtungen?

Sicherheitspersonal darf grundsätzlich nur im Rahmen des Hausrechts und des Notwehrrechts handeln. Körperliche Eingriffe sind nur in engen Grenzen zulässig – nämlich zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben.

Datenschutz und Dokumentation

Jeder Einsatz in einer Jugendeinrichtung muss sorgfältig dokumentiert werden. Dabei sind die Anforderungen der DSGVO zu beachten: Personenbezogene Daten von Jugendlichen dürfen nur im notwendigen Umfang erhoben und verarbeitet werden.

Haftungsfragen

Grundsätzlich gilt: Der Träger der Einrichtung trägt die Aufsichtspflicht gegenüber den Jugendlichen. Das Sicherheitsunternehmen haftet für das Handeln seiner Mitarbeiter im Rahmen des Auftrags.

Fazit

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sicherheitsdienstleistungen in der Jugendhilfe sind komplex. Wer sie kennt und einhält, schützt sich selbst, die Jugendlichen und die Einrichtung.

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