Was regelt § 35 SGB VIII?
§ 35 SGB VIII ist die rechtliche Grundlage für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung. Sie richtet sich an Jugendliche, die einer besonders intensiven Unterstützung bedürfen – weil sie in Gruppen nicht tragbar sind, weil ihre Biografie eine 1:1-Begleitung erfordert oder weil sie sich in einer akuten Krisensituation befinden, die eine Regelversorgung überfordert.
Wer hat Anspruch auf § 35 SGB VIII?
Der Anspruch entsteht, wenn das Jugendamt feststellt, dass die Entwicklung eines Jugendlichen eine intensive Einzelbetreuung erfordert. In der Praxis handelt es sich häufig um Jugendliche mit schweren Traumatisierungen, Mehrfachdiagnosen, gescheiterten Vorunterbringungen oder akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.
Die Rolle des Trägers und der Fachkraft
Bei § 35 SGB VIII trägt der Träger die Gesamtverantwortung für die Maßnahme. Die Fallführung liegt beim Träger – nicht bei der Betreuungsperson. Safe Xpert übernimmt in diesem Kontext die Betreuungsleistung, während die pädagogische Fallführung beim beauftragenden Träger verbleibt.
Was Safe Xpert im Rahmen von § 35 SGB VIII leistet
Unsere Mitarbeiter sind speziell für die Anforderungen der intensiven Einzelbetreuung ausgebildet. Sie arbeiten eng mit dem Träger, dem Jugendamt und den pädagogischen Fachkräften zusammen. Jede Maßnahme wird individuell geplant, regelmäßig reflektiert und dokumentiert.
Fazit
§ 35 SGB VIII ist eine anspruchsvolle Maßnahme, die hohe Anforderungen an alle Beteiligten stellt. Wer sie professionell umsetzt, kann Jugendlichen in extremen Lebenssituationen echte Perspektiven eröffnen.